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Wann darf man Bäume roden?
Immer wieder erreichen uns Anfragen von besorgten
Mitmenschen, die darüber klagen, dass ihre Nachbarn oder die Stadt
oder sonst jemand mitten in der Brutzeit Bäume fällen oder
in größerem Umfang Hecken schneiden. Deshalb hier die Rechtslage:
Der §29 Naturschutzgesetz schreibt im Absatz 3, dass es in der
Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, 1. Hecken, lebende
Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände
zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören oder
2. Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder
zu besteigen.
Im Absatz 5 heißt es: Absatz 3 gilt nicht für behördlich
angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die im öffentlichen
Interesse nicht zu anderer Zeit oder auf andere Weise mit dem gleichen
Ergebnis durchgeführt werden können, sowie für Maßnahmen,
die im Einzelfall nach Art und Umfang den Schutzzweck nicht beeinträchtigen.
Im Klartext heißt das für uns: Eine Rodung ist nur außerhalb
dieser Zeit erlaubt, es sei denn, dass nachweislich keine Vogelbruten
gefährdet sind - was es aber nachzuweisen gilt.
Was wir den Anrufern raten? Tja, im Notfall eben Anzeige erstatten.
Mein Nachbar will, dass ich meine Hecke entferne. Was soll ich tun?
Zum Nachbarschaftsrecht geht's hier weiter...
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