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Wann darf man Bäume roden?

Immer wieder erreichen uns Anfragen von besorgten Mitmenschen, die darüber klagen, dass ihre Nachbarn oder die Stadt oder sonst jemand mitten in der Brutzeit Bäume fällen oder in größerem Umfang Hecken schneiden. Deshalb hier die Rechtslage:

Der §29 Naturschutzgesetz schreibt im Absatz 3, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, 1. Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören oder 2. Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen.
Im Absatz 5 heißt es: Absatz 3 gilt nicht für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht zu anderer Zeit oder auf andere Weise mit dem gleichen Ergebnis durchgeführt werden können, sowie für Maßnahmen, die im Einzelfall nach Art und Umfang den Schutzzweck nicht beeinträchtigen.

Im Klartext heißt das für uns: Eine Rodung ist nur außerhalb dieser Zeit erlaubt, es sei denn, dass nachweislich keine Vogelbruten gefährdet sind - was es aber nachzuweisen gilt.

Was wir den Anrufern raten? Tja, im Notfall eben Anzeige erstatten.

Mein Nachbar will, dass ich meine Hecke entferne. Was soll ich tun?

Zum Nachbarschaftsrecht geht's hier weiter...

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