Zwölf Fragen zur Vogelgrippe
Immer wieder rufen besorgte Bürgerinnen und
Bürger an und bitten um Informationen zum Thema Vogelgrippe.
Hier die häufigsten Fragen und Antworten:
1. Muss ich mir Sorgen vor einer Ansteckung mit der Vogelgrippe
machen?
Die Vogelgrippe (besser: die Geflügelpest) ist eine Vogelkrankheit.
Das Virus lebt in Darm und Schleimhäuten hauptsächlich von
Hühnern und Entenvögeln. Das Virus ist deshalb vor allem
für Hausgeflügel (Hühner, Gänse, Enten) gefährlich.
Eine Ansteckung des Menschen erfolgt nur sehr selten und nur dann,
wenn der Mensch in sehr engen Kontakt mit infizierten Vögeln
und ihren Ausscheidungen gerät. Das ist vor allem in Ländern
der Fall, wo Hühner und Enten auch in die Wohngebäude gelangen.
In Mitteleuropa hat sich bisher niemand angesteckt. Eine Ansteckung
von Mensch zu Mensch ist bisher noch nie vorgekommen. Abgesehen von
dem Ausbruch der Tierseuche auf Rügen sind bisher nur wenige
Einzelfälle dokumentiert worden - auch in Baden-Württemberg.
2. Soll ich mein Vogelhäuschen
abbauen und die Winterfütterung einstellen?
An das Vogelhäuschen kommen zumeist Singvögel, Spechte und
Tauben. Sie sind, wie schon gesagt, nicht von der Vogelgrippe betroffen.
Trotzdem sollte das Vogelhäuschen hygienisch einwandfrei sein.
Wenn kein hoher Schnee liegt, sollte man ab Mitte März die Winterfütterung
ohnedies einstellen, da dann üblicherweise genügend natürliche
Nahrungsquellen vorhanden sind.
3. Muss ich Angst vor Vögeln im
Garten haben und deshalb Schwalbennester und andere Nisthilfen beseitigen?
In unseren Gärten und an unseren Häusern leben Singvögel
(Amsel, Star, Meisen, Spatz usw.), Mauersegler und Spechte. Diese
Vögel sind von der Vogelgrippe nicht betroffen. Man kann sich
also weiterhin am Gesang und den Farben unserer Gartenvögel erfreuen.
Wenn Sie Schwalbennester entfernen, machen Sie sich sogar strafbar.
4. Was ist, wenn jetzt die Zugvögel
zurück kommen?
Die Experten sind sich inzwischen darüber einig, dass Zugvögel
bei der Ausbreitung der Viren nur eine untergeordnete Rolle spielen
können. Spätestens seit dem Ausbleiben der Krankheit in
afrikanischen Überwinterungsgebieten und fehlender "Spuren"
entlang der Hauptzugrouten dürfte klar sein, dass die Risiken
einer Einschleppung durch die im Frühjahr aus ihren Winterquartieren
zurückkehrenden Zugvögel als gering einzustufen sind.
5. Ich habe einen toten Vogel entdeckt,
was soll ich tun?
Wenn Sie an einer Stelle mehrere tote Großvögel (Greifvögel,
Enten, Schwäne, Gänse) entdecken, sollten Sie auf jeden
Fall das zuständige Landratsamt oder die Polizei informieren
und die Tiere einfach liegen lassen. Wenn Ihr Kind einen toten Vogel
oder Kot eines Wasservogels angefasst hat, ist das kein Grund zur
Panik. Halten Sie aber die normalen Hygieneregeln ein (Hände
waschen).
6. Meine Katze hat einen Vogel gefangen,
kann ich mich jetzt anstecken? Werden meine Katze oder mein Hund krank?
Katzen können nur dann an der Vogelgrippe erkranken, wenn sie
hohe Virusdosen aufnehmen, beispielsweise, weil sie einen erkrankten
Vogel erbeuten und fressen. Katzen fangen aber überwiegend Singvögel,
die von der Vogelgrippe nicht betroffen sind - das Infektionsrisiko
ist also für die meisten Katzen vernachlässigbar. Generell
sollte man aber aus Hygienegründen bei einem Kontakt mit toten
Kleinvögeln oder anderen toten Kleintieren, die von Katzen ins
Haus gebracht werden, so vorgehen: Kleinvögel mit Gummihandschuhen
in eine Plastiktüte geben, zuknoten und in die Restmülltonne
werfen (anschließend Hände waschen).
Hunde sind bislang weltweit noch nicht an der Vogelgrippe erkrankt.
In Sperrgebieten sind aber trotzdem die Gebote einzuhalten, Katzen
im Haus und Hunde an der Leine zu halten, um jedes auch noch so geringe
Restrisiko auszuschalten.
7. Ich habe zuhause Kanarienvögel
und Papageien? Können die sich anstecken?
Solche Haustiere sind zum einen für eine Ansteckung mit der Vogelgrippe
nicht anfällig, außerdem kommen sie nicht mit Wildvögeln
in Kontakt und können sich deshalb nicht anstecken. Manchmal
sind aber Papageienvögel aus "zweifelhaften Quellen"
mit der Ornithose infiziert - kaufen Sie deshalb Tiere immer nur bei
amtlich kontrollierten Tierhändlern.
8. Können Geflügelfleisch
und Eier weiterhin unbedenklich verzehrt werden?
Die deutschen Hausgeflügelbestände sind frei von Geflügelpest.
Die von den Regierungen getroffenen Maßnahmen sind aus Vorsorge
erlassen worden, um ein Übergreifen des Virus von Wildvögeln
auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern. Das bedeutet,
dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen
unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft
und verzehrt werden können. Der Erreger kann über rohe Eier
übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Durch das
Kochen oder Braten von Eiern wird der Erreger jedoch abgetötet.
Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle
einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben
werden dürfen.
9. Ist im Sommer mit einem Badeverbot
zu rechnen, weil kranke Vögel das Wasser verschmutzt haben?
Grippeviren überleben außerhalb des Vogelkörpers nur
wenige Stunden bis Tage - je höher die Temperaturen sind, desto
kürzer. Auch wird das Virus durch UV-Strahlung inaktiviert. Das
Risiko wird als gering erachtet, da beim Wasser in Badeseen ein hoher
Verdünnungseffekt besteht. Dies gilt auch für andere Viruskrankheiten.
Die bisher erhobenen Daten zeigen, dass für eine Infektion beim
Menschen die Aufnahme einer hohen Virusdosis erforderlich ist, die
in diesen Gewässern bei weitem nicht erreicht werden.
10. Sollte ich Urlaubsfahrten in Gebiete
absagen, in denen die Vogelgrippe nachgewiesen wurde?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat darauf hingewiesen, dass
noch nie ein Erkrankungsfall nach Kontakt zu Wildvögeln beobachtet
worden ist. Es gibt daher keinen Grund, nicht nach Rügen oder
in andere Gebiete zu fahren, in denen infizierte Wildvögel beobachtet
wurden. Es gibt auch keine Reisewarnung der WHO oder des Auswärtigen
Amtes, nicht mehr in die viel stärker betroffenen Gebiete Asiens
zu reisen (siehe auch ein Merkblatt des Auswärtigen Amtes zur
Vogelgrippe unter
www.auswaertiges-amt.de).
Als Vorsichtmaßnahme sollte man aber Vogelmärkte, vor allem
in Südostasien, meiden. Auch für Urlaubsländer gilt:
Tote Vögel nicht anfassen! Und noch viel wichtiger: Keine lebenden
oder toten Vögel oder andere tierische Produkte aus den Urlaubsländern
mitbringen. Wer einen exotischen Vogel ohne gültige Papiere nach
Deutschland einführt, macht sich strafbar und muss mit empfindlichen
Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen.
11. Und wenn die Vogelgrippe doch in
Geflügelfarmen auftaucht?
Das Robert-Koch-Institut stellt klar: "Sollten Ausbrüche
von Vogelgrippe auch in Deutschland bei Nutzgeflügel auftreten,
wären in erster Linie Beschäftigte in der Geflügelindustrie
und Tierärzte in den Betrieben gefährdet, die sich entsprechend
schützen müssten; für die breite Bevölkerung wird
kein Risiko gesehen."
12. Wo kann ich mich noch informieren?
Die NABU-Infoseite zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter www.nabu.de.
Die Stellungnahme der Vogelwarte
Radolfzell - hier
zum Download.
Die WELT hat zwei sehr lesenwerte Essays von Josef H. Reichholf zum
Thema abgedruckt. Lesen Sie Teil
1
und Teil
2. Auf Anforderung senden wir Ihnen diese beiden Aufsätze
gerne auch per eMail zu.
Weitere Informationen auf der Homepage
des Friedrich-Loeffler-Instituts
(Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit).
zurück
|