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Naturschutzverbände beziehen Stellung zum Vogelschutzgebiet Ostdorf

Das Gebiet bei Balingen zeichnet sich durch eines der größten Braunkehlchen-Brutvorkommen in Baden-Württemberg aus. (Foto: Helmut Rebstock)
Eine Beschreibung des Gebiets gibt es hier (pdf-Datei).

Als "bedauerliche Entgleisungen" weisen die Natur- und Umweltschutzverbände im Zollernalbkreis die veröffentlichten Meinungsäußerungen von Ortsvorsteher Haug und eines Teils des Ostdorfer Ortschaftsrats zurück. Immer wieder werde gefordert, man wolle endlich "die verantwortlichen Personen benannt" haben. Was denn dann mit denen geschehen solle, fragt Gerd Schach, Sprecher der Verbände, in einer Erklärung an die Presse. Diese "Stimmungsmache" habe bereits dazu geführt, dass sich Naturschützer in Ostdorf bedroht fühlen und es sei einfach "nicht nachvollziehbar", dass ein Ratsmitglied in einem Leserbrief sogar die Ansicht vertrete, die NABU-Leute trügen die Hauptschuld und dürften sich jetzt nicht wundern über die ihnen entgegen schlagende Emotionalität. Damit würden Mitglieder einer Organisation verunglimpft, die sich seit Jahrzehnten ehrenamtlich für den Erhalt unserer Umwelt einsetzt.

Trotz dieser Meinungsverschiedenheit seien die Naturschutzverbände jedoch an einer Versachlichung der Diskussion interessiert. Dies haben sie auch Mitte Dezember in einem Schreiben an den Ostdorfer Ortschaftsrat zum Ausdruck gebracht und das Gespräch sowie die Zusammenarbeit angeboten. In diesem Schreiben des Naturschutzbüros Zollernalb e.V., das auch der Presse mittlerweile vorliegt, machen die Naturschützer auf die ihrer Ansicht nach entscheidenden Widersprüche zwischen den Verlautbarungen der Orts-Verantwortlichen und den klaren Aussagen in den offiziellen amtlichen Unterlagen zum geplanten Vogelschutzgebiet aufmerksam:

Im Einzelnen sei dort nämlich eindeutig nachzulesen, dass zum Beispiel die Landwirtschaft nicht betroffen sei, weil die seitherige Nutzung fortgeführt werden könne. Alle dort theoretisch angeführten zusätzlichen Einschränkungen seien bereits jetzt durch die Teilnahme am MEKA-Programm oder anderen getroffenen Regelungen (z.B. Braunkehlchen-Programm) verabredet. Und dafür erhielten die teilnehmenden Landwirte Ausgleichszahlungen - von der EU mit finanziert. Die Ausweisung als Vogelschutzgebiet liefert u.a. die Grundlage dafür, dass diese Gelder für die Landwirte auch künftig zur Verfügung stehen.
Gerd Schach macht darauf aufmerksam, dass die von Herrn Ortschaftsrat Wischgoll geäußerte Auffassung, die Landwirte würden keine "Almosen" wollen, sondern ihre Wiesen zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt mähen, schon deshalb falsch sei, weil alle beteiligten Landwirte freiwillig an den genannten Programmen teilnähmen. Aus diesem Grund sei es, so Schach, auch nicht verwunderlich, dass gerade von Seiten der Landwirtschaftsverbände keine Klage gegen die Ausweisung des Vogelschutzgebiets geäußert werde.
Ebenfalls den offiziellen Unterlagen zu entnehmen sei die Tatsache, dass die Freizeitnutzung nicht eingeschränkt werden solle. Wiesen dürften abseits der Wege schon aufgrund des seit Jahrzehnten überall in Deutschland geltenden Rechts in der fraglichen Zeit ohnedies nicht betreten werden, so dass den Erholungssuchenden in Wahrheit keine Opfer abverlangt werden.

Natürlich seien die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets u.a. bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Das sei aber bereits heute selbstverständlich, so dass Außenbereichsvorhaben o.ä. ohnedies einer Prüfung unterzogen würden - auch und insbesondere in FFH-Gebieten. Alle anderslautenden in die Bevölkerung getragenen Behauptungen seien falsch, so Schach.Nach Auffassung der Naturschutzverbände sei durchaus die Art und Weise zu kritisieren, wie die Landesbehörden derartige Planungen angegangen seien. Es sei sehr bedauerlich, dass in der Bevölkerung das Gefühl entstanden sei, alles werde über ihre Köpfe hinweg entschieden und niemand erkläre so richtig, worum es eigentlich gehe und wozu das gut sei. Dadurch habe der Naturschutz bereits einen klaren Image-Schaden erlitten. Als nachteilig müsse aber auch die seitherige Ausweisungspraxis angesehen werden, wonach zuerst nur rechtskräftige Naturschutzgebiete gemeldet wurden. Dadurch sei der Eindruck entstanden, FFH- und Vogelschutzgebiete hätten einen ähnlichen "Käseglocken-Effekt" wie diese und man dürfe auch dort "gar nichts machen". Insofern sei es kein Wunder, dass sich Gemeinden stark in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sehen.

Die Natur- und Umweltschutzverbände regen daher an, eine verantwortliche Person der Landesregierung oder der zuständigen Landesanstalt zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung einzuladen. Die Verbände seien bereit, dies gemeinsam zum Beispiel mit den Landwirtschaftsverbänden und dem Landratsamt zu planen und durchzuführen. Eine solche Veranstaltung dürfe dann aber nicht auf Ostdorf beschränkt bleiben. Interessenten aus anderen Ortschaften müssten ebenfalls zur Sprache bringen können, in welchen Gebieten vielleicht ebenfalls "Zündstoff" vorhanden sei. Gerd Schach zum Schluss: "Wir werden sehen, ob sich das mit den dort Zuständigen vereinbaren lässt."

Weitere Informationen zum Braunkehlchen-Programm beim NABU Balingen unter Projekt "Artenschutz Braunkehlchen" bzw. hier auf dieser Homepage.

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