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Naturschutzverbände
beziehen Stellung zum Vogelschutzgebiet Ostdorf
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Das Gebiet bei
Balingen zeichnet sich durch eines der größten Braunkehlchen-Brutvorkommen
in Baden-Württemberg aus. (Foto: Helmut Rebstock)
Eine Beschreibung des Gebiets gibt es hier
(pdf-Datei). |
Als "bedauerliche Entgleisungen"
weisen die Natur- und Umweltschutzverbände im Zollernalbkreis die
veröffentlichten Meinungsäußerungen von Ortsvorsteher
Haug und eines Teils des Ostdorfer Ortschaftsrats zurück. Immer wieder
werde gefordert, man wolle endlich "die verantwortlichen Personen
benannt" haben. Was denn dann mit denen geschehen solle, fragt Gerd
Schach, Sprecher der Verbände, in einer Erklärung an die Presse.
Diese "Stimmungsmache" habe bereits dazu geführt, dass
sich Naturschützer in Ostdorf bedroht fühlen und es sei einfach
"nicht nachvollziehbar", dass ein Ratsmitglied in einem Leserbrief
sogar die Ansicht vertrete, die NABU-Leute trügen die Hauptschuld
und dürften sich jetzt nicht wundern über die ihnen entgegen
schlagende Emotionalität. Damit würden Mitglieder einer Organisation
verunglimpft, die sich seit Jahrzehnten ehrenamtlich für den Erhalt
unserer Umwelt einsetzt.
Trotz dieser Meinungsverschiedenheit seien die Naturschutzverbände
jedoch an einer Versachlichung der Diskussion interessiert. Dies haben
sie auch Mitte Dezember in einem Schreiben an den Ostdorfer Ortschaftsrat
zum Ausdruck gebracht und das Gespräch sowie die Zusammenarbeit angeboten.
In diesem Schreiben des Naturschutzbüros Zollernalb e.V., das auch
der Presse mittlerweile vorliegt, machen die Naturschützer auf die
ihrer Ansicht nach entscheidenden Widersprüche zwischen den Verlautbarungen
der Orts-Verantwortlichen und den klaren Aussagen in den offiziellen amtlichen
Unterlagen zum geplanten Vogelschutzgebiet aufmerksam:
Im Einzelnen sei dort nämlich eindeutig nachzulesen, dass zum Beispiel
die Landwirtschaft nicht betroffen sei, weil die seitherige Nutzung fortgeführt
werden könne. Alle dort theoretisch angeführten zusätzlichen
Einschränkungen seien bereits jetzt durch die Teilnahme am MEKA-Programm
oder anderen getroffenen Regelungen (z.B. Braunkehlchen-Programm) verabredet.
Und dafür erhielten die teilnehmenden Landwirte Ausgleichszahlungen
- von der EU mit finanziert. Die Ausweisung als Vogelschutzgebiet liefert
u.a. die Grundlage dafür, dass diese Gelder für die Landwirte
auch künftig zur Verfügung stehen.
Gerd Schach macht darauf aufmerksam, dass die von Herrn Ortschaftsrat
Wischgoll geäußerte Auffassung, die Landwirte würden keine
"Almosen" wollen, sondern ihre Wiesen zu einem selbst bestimmten
Zeitpunkt mähen, schon deshalb falsch sei, weil alle beteiligten
Landwirte freiwillig an den genannten Programmen teilnähmen. Aus
diesem Grund sei es, so Schach, auch nicht verwunderlich, dass gerade
von Seiten der Landwirtschaftsverbände keine Klage gegen die Ausweisung
des Vogelschutzgebiets geäußert werde.
Ebenfalls den offiziellen Unterlagen zu entnehmen sei die Tatsache, dass
die Freizeitnutzung nicht eingeschränkt werden solle. Wiesen dürften
abseits der Wege schon aufgrund des seit Jahrzehnten überall in Deutschland
geltenden Rechts in der fraglichen Zeit ohnedies nicht betreten werden,
so dass den Erholungssuchenden in Wahrheit keine Opfer abverlangt werden.
Natürlich seien die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets u.a. bei
der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Das sei aber bereits heute
selbstverständlich, so dass Außenbereichsvorhaben o.ä.
ohnedies einer Prüfung unterzogen würden - auch und insbesondere
in FFH-Gebieten. Alle anderslautenden in die Bevölkerung getragenen
Behauptungen seien falsch, so Schach.Nach Auffassung der Naturschutzverbände
sei durchaus die Art und Weise zu kritisieren, wie die Landesbehörden
derartige Planungen angegangen seien. Es sei sehr bedauerlich, dass in
der Bevölkerung das Gefühl entstanden sei, alles werde über
ihre Köpfe hinweg entschieden und niemand erkläre so richtig,
worum es eigentlich gehe und wozu das gut sei. Dadurch habe der Naturschutz
bereits einen klaren Image-Schaden erlitten. Als nachteilig müsse
aber auch die seitherige Ausweisungspraxis angesehen werden, wonach zuerst
nur rechtskräftige Naturschutzgebiete gemeldet wurden. Dadurch sei
der Eindruck entstanden, FFH- und Vogelschutzgebiete hätten einen
ähnlichen "Käseglocken-Effekt" wie diese und man dürfe
auch dort "gar nichts machen". Insofern sei es kein Wunder,
dass sich Gemeinden stark in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt
sehen.
Die Natur- und Umweltschutzverbände regen daher an, eine verantwortliche
Person der Landesregierung oder der zuständigen Landesanstalt zu
einer öffentlichen Informationsveranstaltung einzuladen. Die Verbände
seien bereit, dies gemeinsam zum Beispiel mit den Landwirtschaftsverbänden
und dem Landratsamt zu planen und durchzuführen. Eine solche Veranstaltung
dürfe dann aber nicht auf Ostdorf beschränkt bleiben. Interessenten
aus anderen Ortschaften müssten ebenfalls zur Sprache bringen können,
in welchen Gebieten vielleicht ebenfalls "Zündstoff" vorhanden
sei. Gerd Schach zum Schluss: "Wir werden sehen, ob sich das mit
den dort Zuständigen vereinbaren lässt."
Weitere Informationen zum Braunkehlchen-Programm
beim NABU Balingen
unter Projekt "Artenschutz Braunkehlchen" bzw. hier auf dieser Homepage.
zur Dokumentation
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