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Skilift und geplanter Bikepark Burladingen
Ein "Lehrstück" in Sachen Salamitaktik

Nachdem die gesamten Vorgänge um die Wiedereröffnung des Burladinger Skilifts und die Errichtung einer Mountainbike-Strecke bzw. eines Bikeparks, ggf. sogar einer Motocross-Anlage den Charakter eines Lehrstücks zum Thema "Wie ich die Öffentlichkeit und die Behörden an der Nase herumführe" haben, haben wir uns entschlossen, hier eine kleine Dokumentation zu erstellen. Erfahrungsgemäß bleiben uns einige Dinge verborgen, so dass diese Zusammenstellung niemals vollständig sein kann. Doch wenigstens ist damit all das grob nachvollziehbar.
Die Auflistung erfolgt nach Möglichkeit chronologisch, vermutlich werden nach und nach auch Teile ergänzt werden müssen. Bei der Darstellung haben wir bewusst auf die Nennung von Namen verzichtet.

03.07.2014
Wir erhalten einen Anruf aus Burladingen, in dem uns mitgeteilt wird, der Skilift solle wohl nach 25 Jahren wieder aktiviert werden. Im Schwarzwälder Boten sei vor kurzer Zeit auch ein Artikel veröffentlicht worden - Download als PDF hier.
Nachdem der Skilift auch im Winter 2013/14 keinen einzigen Tag im Betrieb war, erwähnt der Anruferin/ dem Anrufer auch einen Artikel aus dem Jahr 2010, in dem von der Errichtung eines Bikeparks die Rede war. Der Artikel stand damals auch in der Hohenzollerischen Zeitung - Download als PDF hier.

19.08.2014
Nachdem nun auch ein Artikel mit konkreteren Angaben im Schwarzwälder Boten (siehe hier) erscheint, wenden wir uns ans Landratsamt. Weil wir dem Artikel entnehmen, dass Arbeiten an der Baum-/ Strauch-Vegetation im Gange sind, schreiben wir:
"Abgesehen davon, dass die Nutzungsänderung ja bestimmt auch eine naturschutzfachliche Beurteilung durch das LRA voraussetzen wird, gehe ich davon aus, dass schon für die derzeit durchgeführten Maßnahmen eine Genehmigung vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Überprüfung."

20.08.2014
Nur einen Tag später erreicht uns die Antwort des Landratsamts:
"Der Wunsch, den Lift wieder in Betrieb zu nehmen ist uns schon länger bekannt. Allerdings gab es wohl bisher keinen Investor. Mit der Stadt Burladingen und dem RP Tübingen wurden dann in einen Gespräch vor ca. einem Jahr die Möglichkeiten der Wiederinbetrieb­nahme besprochen. Die Wiederaufnahme des Liftbetriebs auf der bestehenden Trasse ist forst- und naturschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtig, da noch bestandsgeschützt. Der Rückschnitt der Sukzessionsgehölze auf der Lifttrasse außerhalb der Vogelbrutzeit ist zulässig. Ob eine Mountainbikestrecke kommt, ist bisher nicht bekannt. Hierzu sind uns aber noch keine Pläne bekannt."

20.08.2014
Noch an demselben Tag antworten wir dem Landratsamt:
"Ihren Ausführungen entnehme ich, dass die derzeitigen Rückschnitt-Maßnahmen innerhalb des Lift-Trassenbereichs wohl genehmigungs­frei sind. Was die künftige Nutzung angeht: Sie schreiben, Ihnen sei über das Ob und Wie nichts bekannt, Ihnen liegen keine Pläne darüber vor. Trotzdem bitten wir Sie darum, auf geeignete Weise dafür zu sorgen, dass keine "vollendeten Tatsachen" geschaffen werden können."

21.08.2014
Das Landratsamt teilt mit: "Die Stadt Burladingen hat mir ebenfalls bestätigt, daß zunächst keine Arbeiten für eine Downhillstrecke geplant seien oder durchgeführt wurden."

und dann?
Nun, der Begriff "außerhalb der Vogelbrutzeit" (siehe Antwort des LRA vom 20.08.) war offenbar nicht eindeutig genug. Im §39 des BNatSchG heißt es hier recht eindeutig: "Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."
Doch es wurde gerodet - wie man auf den beiden Fotos gut erkennen kann.


Aufnahme vom 15.07.2014

Aufnahme vom 26.09.2014 - offenbar gehen die Kalender in Burladingen vor!

19.11.2014
Es kommt Bewegung in die Sache - allerdings in einer Weise, die denjenigen die Haare zu Berge stehen lässt, die daran glauben, dass die Verwaltung stets die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften überwacht und bei Verstößen auch durchsetzt. Plötzlich wird auf einer Wiese ein Parkplatz für 300 Fahrzeige angelegt - völlig ohne Verfahren. Aus diesem Grund wenden sich die Naturschutzverbände nun erstmals ein wenig ausführlicher ans Landratsamt. Dabei werden zwei konkrete Fragen aufgeworfen:
   a. welche Maßnahmen im Umfeld des (ehemaligen) Skilifts geplant sind und
   b. wann die Änderung des Flächennutzungsplans in Angriff genommen wird um die Rechtsgrundlage für einen ebenfalls in Auftrag
       zu gebenden Bebauungsplan zu schaffen, der für ein aus unserer Sicht geplantes gewerbliches Vorhaben erforderlich ist."
Das ganze Schreiben können Sie hier nachlesen.

10.12.2014
Die Vorgänge veranlassen uns dazu, im wöchentlich erscheinenden Newsletter eine kleine Glosse zu veröffentlichen.


Link zum ZAK

30.12.2014
Vom Bauamt beim Landratsamt erhalten wir Mitteilung, dass der Firma Ski-Lift-Burladingen GmbH am 30.12.1971 die Erlaubnis zum Betrieb einer Skiliftanlage und am 18.02.1972 die dazugehörende Baugenehmigung erteilt worden sei. Damals seien zwei große Stellplätze mit 150 x 25m und 100 x 25m vorgelegt worden. Diese wurden allerdings nie angelegt und stattdessen hatten die Lift-Nutzer in den umliegenden Straßen bzw. zugeschneiten Wiesen geparkt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass das Bauamt nach wie vor davon ausgeht, dass diese Genehmigungen rechtsgültig seien und für die Wieder-Inbetriebnahme keine neuen Genehmigungen erforderlich wären. Dabei hatte die GmbH mit der Auflösung schon vor 25 Jahren und der späteren Löschung im Handelsregister klar zu erkennen gegeben, dass der Betrieb endgültig aufgegeben worden sei.
Übrigens: Der Skiclub, Betreiber des in einiger Entfernung vorhandenen Kleinlifts, wurde schon mehrfach aufgefordert, eine Park-Lösung zu erarbeiten - dessen Besucher parken ebenfalls in den Anwohnerstraßen.

Dann kommt der Winter und Presse, Rundfunk und Fernsehen berichten zum Teil enthusiastisch von der Wieder-Eröffnung des Skilifts ...

04.05.2015
Jetzt endlich liegt offenbar ein Antrag der Betreiber auf dem Tisch und das Landratsamt fordert uns auf, zum Einrichten einer Downhillstrecke für Mountainbikes am Burladinger Skilift durch die Ski Sport Alm Zollernalb GmbH Stellung zu beziehen. Am 30.06. senden wir daher die unter den Naturschutzverbänden abgestimmte Stellungnahme ans Landratsamt. Kern der Stellungnahme: Die Naturschutzverbände im Zollernalbkreis halten das Vorgehen der Antragsteller, den Betrieb der gesamten Anlage ohne planerische Entscheidung und ohne erforderliche Genehmigungen (z. B. Parkplatz) bzw. mit Einzelgenehmigungen durchzusetzen, für rechtlich höchst fragwürdig. Die ganze Stellungnahme finden Sie hier.

09.09.2015
Im aktuellen Newsletter des Naturschutzbüros kann vermeldet werden:


Link zum SchwaBo

Nun ist die Stadt Burladingen am Zug und von dort wird vermeldet, dass man endlich gewillt sei, einen Bebauungsplan für das Gelände aufzustellen, in dem sämtliche Vorhaben eingetragen sind.
Im Zollern-Alb-Kurier wird allerdings berichtet, es sei fraglich, ob der Bebauungsplan schnell auf den Weg komme. Vorher sei nämlich ein Zielabweichungsverfahren1 erforderlich, das beim Regierungsprösidium beantragt werden müsse. Und bis das dann auch im Regionalplan und im Flächennutzungsplan steht, das kann dauern ...

    (1) Ein Zielabweichungsverfahren ist erforderlich, weil im Regionalplan für einen Teil der Fläche ein Vorranggebiet für Naturschutz ausgewiesen ist.

20.09.2015
War's das jetzt und alles geht künftig seinen Gang nach Recht und Gesetz? Weit gefehlt! Das nächste Kapitel wird am "Verkaufsoffenen Sonntag" in Burladingen aufgeschlagen. Offenbar sollte kräftig Werbung gemacht werden ...


Fahrräder werden mit dem Auto-Anhänger bergauf gefahren, Motocross-Motorräder kommen aus eigener Kraft hinauf - Genehmigung Fehlanzeige!

22.+ 23.09.2015
Danach kommen Meldungen in den Zeitungen und gleich darauf auch ein Leserbrief, der schon ein Verbot des Fahrradfahrens wittert.

   

Besonders "interessant" ist die Art der Meinungsmache im Leserbrief. Hierzu ein Kommentar:

Der Schreiber hat offenbar nicht kapiert, dass es einen Unterschied macht, ob ich mit meinem Fahrrad alleine in Wald und Flur unter­wegs bin oder ob ein Unternehmer, der gerade eben erst eine Genehmigung verweigert bekommen hat, mit Lastwagen und Anhänger im für Fahrzeuge gesperrten Gelände umher fährt und viele Fahrräder zu einem natürlich auch nicht genehmigten "Probe-Betrieb" kutschiert. Und von den für die vorgefundenen Rampen bereits durchgeführten Erdbewegungen und den sich eingeladen fühlenden Motocross-Fahrern war hierbei noch gar nicht die Rede. Kein Mensch will das Radfahren im Gelände verbieten, sofern es nach Recht und Gesetz abläuft. Ein Grundrecht auf Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen zur Ausübung des Privatvergnügens gibt es jedoch nicht.

Und weil der Schreiber Albstadt erwähnt: Vor der Errichtung des Bikeparks in Albstadt hat es ein ordentliches, nach rechtsstaat­lichen Erfordernissen festgelegtes Verfahren gegeben - und genau darum geht es.

26.09.2015
Ein weiterer Leserbrief erscheint - von zwei Personen, die bei der "privaten Veranstaltung" dabei waren.
Auch dieser Leserbrief soll kommentiert werden, weil u.E. mehrere Dinge durcheinander gebracht werden:
Die Kinder hatten Spaß und fanden es "cool" - nichts dagegen. Nur ist eben auch das Spaß-haben-Wollen gewissen Regeln unterworfen und meine Freiheit hört bekanntlich dort auf, wo ich Rechte anderer verletze. Es ist ein deutlicher Unterschied, ob ein paar Leute mit ihren Rädern in der Gegend herum fahren oder ob es sich um einen organisierten Massenbetrieb handelt.
Dass Kinder heutzutage zu wenig Zeit in der Natur zubringen, ist sicherlich richtig. Doch die beiden Schreiberinnen tun gerade so, als sei der bislang ungenehmigte Downhill-Bike-Betrieb in Burladingen alternativlos.
Dann wird sogar Herrn Dehners Recht angezweifelt, sich als "Anlieger" in die Angelegenheit einzumischen. Es ist aber zunächst grundsätzlich egal, ob er Anlieger ist oder nicht: Jede/r hat das Recht, für oder gegen die Wiederaufnahme des Skilift-Betriebs und die Erweiterung zu einem Bikepark zu sein. Deshalb ist zum einen nichts dagegen einzuwenden, dass sich Anlieger dagegen wehren, und ebenso wenig spricht dagegen, wenn sich andere dafür einsetzen.
Entscheidend ist aber, dass es in unserem Land ein rechtsstaatlich festgelegtes Verfahren für solche Vorhaben gibt und dieses Verfahren muss eben erst durchlaufen werden. Ich könnte mir ja auch nicht einfach einen Flugplatz auf Nachbars Wiese bauen, nur weil meine Kinder Spaß am Fliegen haben - auch wenn viele dafür wären und ich z.B. wegen der touristischen Attraktion Rückenwind von der Gemeinde verspüren würde.

03.10.2015
Nicht zuletzt aus Anlass der Darstellung in diesem Artikel im Schwarzwälder Boten vom 02.10.2015 wollen wir ausdrücklich festhalten:

Die Natur- und Umweltschutzverbände stellen sich nicht auf die Seite der Anlieger, sondern auf die Seite des Rechts. In sämtlichen Äußerungen haben wir betont, dass auch in diesem Fall ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführtes Verfahren erforderlich ist und erst nach Vorliegen der gesamten Pläne und Gutachten der bereits erfolgte, aber auch der darüber hinaus geplante Eingriff angemessen beurteilt werden kann.

Das mag sich in Teilbereichen mit Anliegerinteressen decken, deren Blickwinkel ist jedoch zurecht ein völlig anderer.

22.09.2016
Der Gemeinderat der Stadt Burladingen beschließt in öffentlicher Sitzung die Einleitung der Verfahren
- zur Zweiten punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Burladingen (Skilift und Bikepark) und
- zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Ski- und Bikepark" in Burladingen
sowie die Durchführung der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung. Hier finden Sie den Bericht in der Hohenzollerischen Zeitung.

03./10.11.2016
Wir erhalten die Unterlagen zu den beiden Verfahren zur Stellungnahme - Termin: 19.12.2016. Am 10.11. erscheint im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Burladingen die Öffentliche Bekanntmachung der beiden Verfahren.

13.12.2016
Die Natur- und Umweltschutzverbände des Zollernalbkreises nehmen Stellung zu den vorgelegten Planungen. Besonders bemängelt wird, dass das Verfahren offenbar ohne vorheriges Planänderungs- bzw. Zielabweichungsverfahren beim Regionalverband durchgezogen werden soll, weil auch aus Sicht der Verbände starke Konflikte mit den Vorgaben des Regionalplanes (u.a. "Regionaler Grünzug", "Vorrangfläche für Natur- und Umweltschutz") bestehen. Die ganze Stellungnahme finden Sie hier.

 


weitere Meinungsäußerungen