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(...) Wir geben folgende Gesichtspunkte zu bedenken:
1. Der Heersberg liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist Teil der dortigen FFH-Gebietskulisse.
2. Die dortige Landschaft ist besonders reizvoll, vielfältig und mit zahlreichen Besonderheiten
wie Aussichtspunkten, Wacholderheiden, Zeugen früherer Bewirtschaftung und vor allem
sehr umfangreichen Traufsituationen ausgestattet.
3. Als Folge davon wird der Heersberg von sehr vielen Besuchern - Wanderern, Spaziergängern,
Radfahrern, Skilangläufern usw. - aufgesucht. Um für diesen Personenkreis
attraktiv zu bleiben, wurden zahlreiche Erholungseinrichtungen wie Wanderparkplätze,
Wanderwege, Loipen usw. geschaffen bzw. angelegt.
4. Die Natur hat ein Recht auf Ruhe. Der Schutz der heimischen Tierwelt gerade in Notzeiten
ist ein Gebot seit unvordenklicher Zeit. Aufgabe einer Besucherlenkung muss es deshalb
auch sein, Winterwanderwege dort anzubieten, wo dies unschädlich für die Natur möglich
ist.
Die starke Frequentierung und Inanspruchnahme auch der Ruhezonen durch Wege und Loipen
tragen die Beunruhigungen und Beeinträchtigungen bis in die letzten Winkel, so dass die heimische Flora und Fauna keine Rückzugsbereiche mehr haben. Dadurch wird auch die
Jagdausübung erschwert, was Wild- und Verbissschäden im Offenland durch Schwarzwild und
im Wald durch Rehwild zur Folge hat.
Im Sommer kann der Traufgang und der vorhandene feste Weg die Besucherströme
aufnehmen. Auch ohne Winterwanderweg ziehen bereits der vorhandene Fahrweg und zwei
Langlaufloipen ihre Trassen über den Heersberg. Die Loipen dürfen zwar offiziell erst bei einer
Mindestschneemenge von ca. 40 cm gespurt werden, tatsächlich findet man aber in jedem
Winter Bereiche, wo der blanke Boden "freigespurt" ist. Hinzu kommt, dass der Betreuer der
Loipen sich offenbar nicht an die vereinbarten Strecken hält und in vielen Bereichen bis nahe
an den Trauf gespurt wird. Darüber hinaus ist noch vorgesehen, dass eine Mountainbike-
Strecke den Heersberg quert.
Das heißt, dass die bisherigen Weg- und Loipenangebote bereits zu einer starken
Beunruhigung der Landschaft führen. Der geplante Winterwanderweg soll nun die noch
spärlich vorhandenen Refugien im "Innenbereich" der Hochebene durchqueren. Das
widerspricht unseres Erachten in eindeutiger Weise dem Schutzzweck.
Das Naturschutzbüro lehnt deshalb die Einrichtung eines Winterwanderweges auf dem
Heersberg grundsätzlich ab und hält die bereits vorhandene Ausstattung für ausreichend,
zumal der Erschließungsweg im Winter ohnehin als Winterwanderweg genutzt werden kann.
(...)
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